Die eigene Bestattung Planen

Mit der Veränderung der Gesell­schaft – weniger religiöse Bindungen, mehr Singles, verstreut lebende Familien­mitglieder – wandelt sich auch unsere Bestattungs­kultur. Wir zeigen, Möglich­keiten, die es für die letzte Ruhe­stätte gibt – von traditionell bis modern

Seine eigenen Wünsche mitteilen

Der Verlust eines lieben Menschen kann auch ein Anlass sein, über eigene Wünsche nach­zudenken – um sicher­zustellen, dass die eigene Bestattung so erfolgt, wie man es möchte, vielleicht aber auch, um seine Angehörigen zu entlasten. Wer seine Vorstel­lungen dazu mitteilt, trifft eine Bestattungs­verfügung – so heißt es im Juristen­deutsch. Sie kann zum Beispiel den Wunsch enthalten, nach dem Tod auf keinen Fall verbrannt oder auf einem bestimmten Friedhof beigesetzt zu werden.

Bestattungsvorsorge

Was ist also eine Bestattungsvorsorge? Dabei handelt es sich um eine Vorsorge zu Lebzeiten, die den Ablauf der Beerdigung bestimmen soll. Die wesentlichen Bestandteile sind eine Bestattungsverfügung und ein Vorsorgevertrag.

Die Bestattungsverfügung regelt die genaue Organisation der Bestattung. Darin wird detailliert geregelt, wo die Bestattung erfolgen soll und in welcher Form. Auch der genaue Ablauf der Trauerfeier wird darin festgehalten.

Eine Bestattungsvorsorge beim Bestatter beinhaltet den Vorsorgevertrag. Dieser Vertrag wird direkt mit dem Bestattungsinstitut abgeschlossen. Er regelt die finanzielle Absicherung der Beerdigung und weitere Details der Bestattung. Häufig wird dem Vorsorgevertrag die Bestattungsverfügung angehängt, die die weiteren Wünsche enthält. Die Finanzierung kann zum Beispiel mit einem Treuhandkonto oder einer Sterbegeldversicherung geregelt werden.

Bestattungsvorsorge – Vorteile eines Treuhandkontos der Deutschen Bestattungssicherung

Obwohl es für die meisten Menschen ein sehr unbequemer Gedanke ist, hat es einige Vorteile, wenn Sie Ihre Beerdigung zu Lebzeiten planen.

  • Eine Bestattungsvorsorge ermöglicht Ihnen eine Bestattung, die ganz nach Ihren Wünschen abläuft. Dazu gehört sowohl die Art der Bestattung, zum Beispiel eine Erd- oder Feuerbestattung, als auch der genaue Ablauf der Trauerfeier.

  • Sie klären im Vorhinein die finanziellen Angelegenheiten und sichern dadurch die Wünsche für den Ablauf Ihrer Bestattung ab.

  • Ihre Angehörigen werden in finanzieller und emotionaler Hinsicht entlastet. Für die Angehörigen spendet es Trost zu wissen, dass die Beerdigung nach den Wünschen der Verstorbenen Person abläuft. Außerdem müssen sich die Angehörigen nicht um organisatorische oder finanzielle Angelegenheiten kümmern und können sich ganz ihrer Trauerbewältigung widmen.

  • Wenn Sie die Finanzierung der Bestattung absichern möchten, sollten Sie die Altersgrenze kennen. Viele Versicherer setzen die Grenze bei 85 Jahren. Außerdem werden Sterbegeldversicherungen im höheren Alter immer teurer. Je nach Ihrer persönlichen Situation könnte eine andere Finanzierungsform, wie zum Beispiel ein Treuhandkonto, günstiger sein.

Kosten des Bestattungsvorsorgevertrag

Der zentrale Aspekt der Bestattungsvorsorge ist der Bestattungsvorsorgevertrag mit dem Bestattungsinstitut. Ein solcher Vorsorgevertrag für die Bestattung ist rechtlich bindend. Der Vorsorgevertrag gilt über den Tod hinaus. Das heißt, Hinterbliebene können keine Änderungen mehr daran vornehmen.

Einen solchen Vorsorgevertrag können Sie mit einem Bestatter Ihrer Wahl abschließen. Er enthält einen Bestattungsauftrag und alle wichtigen Informationen darüber, wie die Beerdigung vonstatten gehen soll. Außerdem wird darin geklärt, wie die Kosten geregelt sind, zum Beispiel durch eine Sterbegeldversicherung oder ein Treuhandkonto. Eine Bestattungsverfügung kann einem Bestattungsvorsorgevertrag hinzugefügt werden. Darin werden keine finanziellen Fragen geklärt, sondern nur organisatorische. Wenn Sie lediglich eine Bestattungsverfügung aufsetzen, sind die finanziellen Fragen der Bestattung daher nicht geregelt. Es kann dazu kommen, dass nicht alle Ihre Wünsche berücksichtigt werden, wenn es an finanziellen Mitteln fehlt.

Die Bestattungsvorsorgevertrag Kosten richten sich nach Ihren individuellen Wünschen. Die Kosten für eine Bestattung können zwischen 4.000 und 10.000 Euro liegen

Treuhandkonto Bestattung – Darauf sollten Sie achten!

Für vielen Menschen empfiehlt sich die Finanzierung der Beerdigung im Rahmen der Bestattungsvorsorge mit dem Treuhandkonto. Auf einem solchen Konto wird das Vermögen durch einen Treuhänder oder eine Treuhänderhin verwaltet. Er oder sie fungiert dabei als Kontoinhaber, obwohl ohne dabei Eigentümer des Vermögens zu sein. Der oder die Eigentümer des Vermögens wird in diesem Fall als Treugeber bezeichnet. Er oder sie beauftragt den Treuhänder oder die Treuhänderin mit der Verwaltung des eingesetzten Vermögens zu einem bestimmten Zweck. Dieses Vermögen kann daher nur vom Treuhandgeber oder der Treuhandgeberin zweckgebunden eingesetzt werden und ist vor dem Zugriff Dritter geschützt. Ein Bestattungsvorsorge-Treuhandvertrag ist daher sinnvoll, um die Kosten für die Bestattung zu sichern. Es handelt sich dann für die Bestattungsvorsorge um eine Einmalzahlung, die im Todesfall an den Bestatter ausgezahlt wird und die vereinbarten Kosten für die Beerdigung deckt.

Eine solche Treuhand Bestattungsvorsorge ermöglicht außerdem die Absicherung im Falle der Insolvenz des Bestattungsunternehmens. Das Treuhandkonto kann dann an einen anderen Bestatter oder an den oder die Vorsorgende ausgezahlt werden. Um auch vor der Insolvenz des Treuhänders oder der Treuhänderin gesichert zu sein, sollten Sie in einem Treuhandvertrag auf eine Insolvenzsicherung achten.

Häufig gestellte fragen an die Deutsche Bestattungssicherung

Ist das Geld sicher hinterlegt?
Ja, Ihr Geld (Verwahrungsbetrag) ist sicher auf einer Deutschen Bank hinterlegt. Die Deutsche Bestattungssicherung Treuhand legt Ihr Geld „mündelsicher“ an. Das bedeutet Ihr Verwahrungsbetrag ist so angelegt, dass der Betrag praktisch von Verlust ausgeschlossen ist.

Was kostet mich der Bestattungssicherungsvertrag?
Grundlegend ist die Verwahrung des Geldes kostenfrei. Aufgrund der aktuellen Nullzinspolitik erhalten Sie auf Ihren Verwahrungsbetrag nur ganz minimale Zinsen. Das ist auch der Grund für die Erhebung einer Verwaltungsgebühr in Höhe von 199,00 € die einmalige anfällt und die Aufnahme Ihres Vertrages sowie die Verwaltung Ihres Verwahrungsbetrages sowie die spätere Auszahlung sicherstellt.

Kann ich meinen Bestattungssicherungsvertrag kündigen?
Nein, eine Kündigung wird deutlich ausgeschlossen. Das ist wichtig um Ihr Geld für Ihre Bestattungssicherung zu schützen. Beispielsweise würde im Falle eine Pflegebedürftigkeit ein normales Sparbuch aufgelöst werden um die Kosten für Ihre Pflege zu bezahlen.

Kann ich Änderungen an meinem Vorsorgevertrag mit dem Bestatter vornehmen?
Ja selbstverständlich, der Bestattungssicherungsvertrag sichert Ihnen die gewählte Summe um die Kosten Ihre dereinstige Bestattung zu tragen. Davon unberührt sind die Details die Sie mit Ihrem Bestatter vereinbart haben.

Ich möchte gerne noch zusätzlich Geld für meinen Grabstein oder Grabpflege zurücklegen, geht das?
Auch das ist grundsätzlich möglich. Für eine weitere Einzahlung von beispielsweise 2.000,00 € können wir einfach einen zusätzlichen Bestattungssicherungsvertrag abschließen.

Meine Frage ist hier nicht aufgeführt, an wen kann ich mich wenden?
Bei sämtlichen Fragen rund um die Bestattungssicherung helfen wir Ihnen gerne weiter. Sie erreichen uns telefonisch unter 06 40 3 – 96 33 30 von Montag bis Freitag zwischen 9:00 Uhr und 17:00 Uhr. Schriftlich können Sie sich auch jederzeit an uns wenden, einfach eine Email an info@bestattungssicherung.de schreiben.

Über uns

Mit der Veränderung der Gesell­schaft – weniger religiöse Bindungen, mehr Singles, verstreut lebende Familien­mitglieder – wandelt sich auch unsere Bestattungs­kultur. Wir zeigen, Möglich­keiten, die es für die letzte Ruhe­stätte gibt – von traditionell bis modern

Ihr Kontakt zu uns

über das obige Online Kontaktformular oder
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Telefonisch erreichen Sie uns unter 06 40 3 – 96 33 30 von Montag bis Freitag zwischen 9:00 Uhr und 17:00 Uhr.